Innovative Unternehmen in ländlichen Gemeinden des Nordschwarzwalds – von Altensteig bis Wörnersberg – können sich jetzt erneut um die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ bewerben.
Nutzen Sie bis 31. August 2025 die Chance auf Zuschüsse für nachhaltige und technologische Investitionen in Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft und Innovation!
Mit „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ fördert das Land gezielt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im ländlichen Raum, die neue, technologisch innovative Produkte oder Dienstleistungen auf den Markt bringen wollen. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf Projekten mit Bioökonomie oder Kreislaufwirtschaft (Green Deal).
Förderquoten:
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Kleine Unternehmen (< 50 Beschäftigte): bis zu 20 % Zuschuss
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Mittlere Unternehmen (< 100 Beschäftigte): bis zu 10 % Zuschuss
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Maximale Fördersumme: regulär bis 400.000 €, bei starkem Beitrag zu Bioökonomie/Kreislaufwirtschaft bis zu 500.000 €
Was wird gefördert?
Maßgeblich sind Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung oder Nutzung neuer bzw. verbesserter Produkte und Dienstleistungen.
Wer wird gefördert?
Unternehmen aus folgenden ländlichen Gemeinden im Nordschwarzwald können sich aktuell besonders bewerben – in Kooperation mit ihrer Gemeinde:
Landkreis Calw:
Altensteig, Bad Teinach‑Zavelstein, Ebhausen, Egenhausen, Enzklösterle, Haiterbach, Neubulach, Neuweiler, Oberreichenbach, Rohrdorf, Simmersfeld
Enzkreis:
Sternenfels
Landkreis Freudenstadt:
Alpirsbach, Bad Rippoldsau‑Schapbach, Baiersbronn, Betzweiler‑Wälde, Dornstetten, Empfingen, Freudenstadt, Glatten, Grömbach, Horb am Neckar, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Seewald, Waldachtal, Wörnersberg
Nächste Schritte für Ihr Unternehmen
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Interesse klären
Sind Sie ein KMU unter 100 Mitarbeitenden? Arbeiten Sie an innovativen, umweltorientierten Projekten (Bioökonomie, Kreislaufwirtschaft, erneuerte Technologien)? -
Partner-Check
Kooperieren Sie mit Ihrer Gemeinde (z. B. Gemeindevertreter, Wirtschaftsförderung), um fristgerecht die Bewerbung vorzubereiten. -
Fristen beachten
Einreichungspartner ist die Gemeinde. Unterlagen müssen bis 31. August 2025 fristgerecht vorliegen. Entscheidungen erfolgen halbjährlich (Frühjahr & Herbst) durch Bewertungsausschuss und Ministerium. -
Weitere Infos & Unterstützung
Details finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie im ELR-Bereich. Informieren Sie sich frühzeitig.
Weitere Informationen hier.
Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg