Noch bis zum Ende des Monats läuft die Bewerbungsfrist für das Förderprogramm „Spitze auf dem Land“
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum, die neue, hochinnovative Produkte und Dienstleistungen auf dem Markt einführen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf zukunftsorientieren Unternehmen, die Innovationen im Sinne einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise und im Bereich Bioökonomie voranbringen. Bezuschusst werden Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen, die zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung der neu eingeführten Produkte und Dienstleistungen dienen.
- Kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können für ihre Investition bis zu 20 Prozent Zuschuss erhalten.
- Mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten können bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten.
- Die Zuwendung muss mind. 200.000 Euro betragen.
- Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt im Regelfall 400.000 Euro.
- Bei einem deutlich erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie kann die Förderung auf max. 500.000 Euro pro Projekt erhöht werden.
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Für weitere Fragen wenden Sie sich gerne an
Fabienne Stauder
Fördermittelberatung
+49 72 31 / 1 54 369 – 48
Fabienne.stauder(at)nordschwarzwald.de
Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg