Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ startet neue Auswahlrunde

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Foto: Thomas König

Unternehmen können sich noch bis 31. August 2023 für die Förderlinie „Spitze auf dem Land!“ bewerben. Ein besonderer Fokus richtet sich vor allem auf Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten.

„Die bisher in der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ ausgewählten Unternehmen überzeugen mit interessanten Geschäftsfeldern und sind so Quelle für Innovationen und Ideen. Dies hat auch positive Auswirkungen auf die Lebensqualität im Ländlichen Raum. Gerade kleinere Unternehmen im Ländlichen Raum spielen eine entscheidende Rolle dabei, Arbeitsplätze zu schaffen und das Wirtschaftswachstum zu fördern. Besonders in ländlichen Regionen sehen wir, dass diese innovativen Unternehmen zur Vielfalt der Wirtschaft beitragen und so neue Branchen und Märkte erschließen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land!‘ soll gezielt die Innovationskraft der Wirtschaft im Ländlichen Raum vorangetrieben werden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Fokus auf Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft

„Innovative und kreative Ideen beginnen oft im Kleinen. Wichtig ist, dass diese Ideen auch zur Umsetzung kommen und etabliert werden können“, so Minister Hauk. Ein besonderer Fokus richte sich vor allem auf Unternehmen, die einen wahrnehmbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten. „Technologisch innovative Produkte können unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte effizient und heimatnah produziert werden. Dies ist nicht nur nachhaltig und zukunftsweisend, sondern trägt auch zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit bei“, so Minister Hauk.

Auf die Förderlinie können sich kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigte bewerben, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Die Antragstellung erfolgt schriftlich bis zum 31. August 2023 durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch die Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme trifft das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf der Basis des Vorschlages eines dazu eingerichteten Bewertungsausschusses.

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