EU-Innovationsfonds: 4 Mrd. Euro Förderung für Projekte zu Dekarbonisierungs-Technologien

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Die Europäische Kommission bittet um die Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds 2023. Mit einem Rekordbudget von 4 Milliarden Euro unterstützt der Fonds den Einsatz innovativer Dekarbonisierungs-Technologien. Das Geld stammt aus Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel, Anträge auf Förderung können bis zum 9. April 2024 eingereicht werden.

Klima-Kommissar Wopke Hoekstra sagte: „Der Innovationsfonds ist unser wichtigstes Instrument zur Unterstützung der europäischen Industrie beim Übergang zur Klimaneutralität. Tagtäglich werden in Europa immer mehr innovative Projekte angekündigt. Der Innovationsfonds sorgt dafür, dass die in Bezug auf Emissionsreduktionen und Skalierbarkeit vielversprechendsten Projekte verwirklicht werden.

Projekte aus fünf Themenbereichen gesucht

Die Kommission hat die insgesamt verfügbaren Mittel aufgestockt. Projektträger können Finanzhilfen in fünf Themenbereichen mit unterschiedlichen Anforderungen an Budget und Investitionsausgaben (CAPEX) beantragen:

  • Allgemeine Dekarbonisierung (Großprojekte) – 1,7 Milliarden Euro für Projekte mit CAPEX über 100 Millionen Euro
  • Allgemeine Dekarbonisierung (mittelgroße Projekte) – 500 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 20 Millionen Euro und 100 Millionen Euro
  • Allgemeine Dekarbonisierung (Kleinprojekte) – 200 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 2,5 Millionen Euro und 20 Millionen Euro
  • Saubere Fertigung – 1,4 Milliarden Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Millionen Euro, deren Schwerpunkt auf der Fertigung von Bauteilen für erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung liegt. Die zur Verfügung stehende Summe wurde – verglichen mit der vorangegangen Runde – verdoppelt. Das Ziel: die industrielle Fertigungskapazität, die technologische Führungsrolle und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa stärken.
  • Pilotprojekte – 200 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Millionen Euro, deren Schwerpunkt auf einer tiefgreifenden Dekarbonisierung liegt

Mehrere Bewertungskriterien

Die Projekte werden auf der Grundlage ihres Potenzials zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, ihres Innovationsgrads, ihrer Reife, Reproduzierbarkeit und Kosteneffizienz bewertet. Der Innovationsfonds kann bis zu 60 Prozent der einschlägigen Projektkosten decken. Antragsberechtigt sind Projekte im Europäischen Wirtschaftsraum.

Nach der jüngsten Überarbeitung der Emissionshandels-Richtlinie steht der Innovationsfond nun zusätzlich zu Technologien in energieintensiven Industrien (einschließlich Luftfahrt), erneuerbaren Energien oder Energiespeicherung auch dem Seeverkehrs-, Straßenverkehrs- und Gebäudesektor offen. Vielversprechende Projekte, die für eine Finanzhilfe nicht ausreichend ausgereift sind oder aufgrund von Haushaltsbeschränkungen nicht für eine Finanzierung ausgewählt wurden, können von der Unterstützung bei der Projektentwicklung der Europäischen Investitionsbank profitieren.

Nächste Schritte

Projektträger können bis zum 9. April 2024, 17.00 Uhr MEZ, über das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen einen Antrag stellen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, am IF23-Infotag zur Aufforderung

 teilzunehmen, der am 7. Dezember 2023 online stattfindet. Diese Veranstaltung bietet die Gelegenheit, sich über die neuen Merkmale zu informieren, das Antragsverfahren zu entdecken und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) Fragen zu stellen, die die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Zuge des Innovationsfonds durchführt. Darüber hinaus organisieren die nationalen Kontaktstellen für den Innovationsfonds in den meisten Mitgliedstaaten ebenfalls Informationstage

Die Antragsteller werden im vierten Quartal 2024 über die Bewertungsergebnisse informiert. Erfolgreiche Antragsteller werden im ersten Quartal 2025 Finanzhilfevereinbarungen unterzeichnen.

Quelle: PM Europäische Kommission

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