Erhöhung des Fördersatzes im Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus erhöht die Förderung im „Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“ ab dem 1. März 2023 und befristet bis zum 31.12.2023 von 50 Prozent auf 70 Prozent.

„Eine systematische Personalentwicklung und eine kontinuierliche Weiterbildung der Beschäftigten sind in Zeiten der Transformation und des Wettbewerbs um Fachkräfte immens wichtig. Allerdings fehlen kleinen und mittleren Unternehmen hierfür leider oft die zeitlichen und personellen Ressourcen – genau da setzen wir an“, so Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut. Mit der erhöhten Förderung werden die Unternehmen auch in herausfordernden Zeiten weiterhin angemessen bei ihrer Personalentwicklung unterstützt.

KMU mit bis zu 250 Beschäftigten werden dazu mit dem „Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“ gefördert. Die KMU erarbeiten in Zusammenarbeit mit zertifizierten Beratungsunternehmen ein passgenaues Personalentwicklungskonzept sowie darauf aufbauende individuelle Weiterbildungsempfehlungen, um eine systematische Weiterqualifizierung zu gewährleisten.

Maximal sind 20 Beratungstage zu je 1.000 Euro netto förderfähig. Die höchstmögliche Förderung beträgt bei einer Förderung von 70 Prozent somit 14.000 Euro.

Entscheidend für die Förderung ist der Tag des Eingangs des Antrages. Anträge erhalten den erhöhten Fördersatz von 70 Prozent, wenn sie ab dem 1. März 2023 eingehen. Eine Erhöhung des Fördersatzes für bis zum 28. Februar gestellte oder bereits bewilligte Anträge ist leider nicht möglich.

Das „Coaching-Programm Personalentwicklung und Weiterbildungsberatung“ ist Teil der Weiterbildungsoffensive der Landesregierung WEITER.mit.BILDUNG(at)BW und läuft bis Ende 2024.

Weitere Informationen sowie alle relevanten Formulare sind zu finden unter: https://wm.baden-wuerttemberg.de/coaching-programm

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

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